Beitragsordnung

des Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V.

§ 1 Höhe der Beiträge

1. Es ist folgender Mindestbeitrag pro Jahr zu entrichten:

 
  • von Privatpersonen 20,00 Euro
  • von Vereinen und Verbänden 40,00 Euro
  • von Unternehmen, Institutionen und Gesellschaften 140,00 Euro

 

2. a) Jedem Mitglied steht es frei, einen höheren Beitrag zu entrichten.
  b) In Härtefällen kann der Vorstand, auf Antrag, den Beitrag ermäßigen oder erlassen.
  c) Unternehmen, Institutionen und Gesellschaften können den Beitrag auch mit Sachleistungen und Sachwerten abgelten.


3. Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.

 

§ 2 Zahlungsfristen

1. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils bis zum 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.
2.

Der Beitrag für das erste Jahr wird in voller Höhe entrichtet, auch wenn die Mitgliedschaft mitten im Jahr beginnt.

 

§ 3 Zahlungsarten

 

Der Beitrag kann gezahlt werden durch:
  • Überweisung auf das Vereinskonto der Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn
  • Einsenden eines Verrechnungsschecks
  • Bareinzahlung beim Vorstand

Bankverbindung:
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG
IBAN: DE 46 8559 1000 4530 5933 00
BIC: GE NO DE F1 GR1
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