Beförderungsbestimmungen
der Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V.
Beförderungsanspruch
Die Görlitzer Parkeisenbahn ist eine Privatbahn. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Öffnungszeiten der Parkeisenbahn
März/ April/ Mai/Juni/September/ Oktober
Samstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf 18.00 Uhr)
Sonntag
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr {bei Bedarf 18.00 Uhr)
Juli / August
Samstag
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (bei Bedarf 19.00 Uhr)
Sonntag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr {bei Bedarf 19.00 Uhr )
Verhalten der Fahrgäste
Der Bahnsteig darf nur mit einer gültigen Fahrkarte betreten werden. Den Anweisungen des Betriebspersonals bitten wir Folge zu leisten. Die Beförderung von Kindern unter sechs Jahren ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Fahrgäste, die für Kinder aufsichtspflichtig sind, bitten wir stets ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Das Aufstehen oder Plätzewechseln während der Fahrt, das Heraushalten von Armen, das Hinauslehnen sowie das Herauswerfen von Gegenständen, aber auch das abreißen von Blättern der umstehenden Bäumen ist nicht zulässig.
Den Fahrgästen ist es untersagt, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen. Währen der Fahrt sind die Sicherheitsketten der Wagen zu schließen. Sie dürfen nur an der dafür bestimmten Seite der Wagen ein- und aussteigen.
Das Betätigen der Notbremse ist nur im Gefahrenfalle gestattet. Zuwiderhandlungen werden ersatzpflichtig verfolgt.
Jede Störung der Sicherheit oder Ordnung sowie jede Beschädigung der Fahrzeuge oder Bahnanlagen wird zur Anzeige gebracht.
Die Fahrgäste und Besucher des Freizeitparkes haben den allgemeinen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb des Freizeitparkes und im Bahnverkehr nachzukommen und den zum gleichem Zweck getroffenen dienstlichen Anordnungen der durch Dienstkleidung oder -abzeichen und -ausweis legitimierten Parkeisenbahnern Folge zu leisten.
Das Betreten der Bahnanlagen der freien Strecke außerhalb bestimmungsgemäß geöffneten Räume ist grundsätzlich nicht gestattet! Die Gleise, sowie der Bahnkörper darf nur an den dazu bestimmten Stellen (Übergängen) überquert werden.
Fahrausweise
Die Fahrausweise gelten nur am Lösungstag und nur für eine Fahrt. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Zielbahnhofes aufzubewahren und jederzeit auf Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen den doppelten Fahrpreis der höchsten Stufe.
Fahrpreise
Die gültigen Tarife können an dem Fahrkartenschaltern des Bahnhof´s eingesehen werden.Kinder unter zwei Jahren werden unentgeltlich befördert.
Haftung
Die Fahrt mit der Parkeisenbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden wird, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, nicht gehaftet.
Desweiteren wird für eingebrachte Gegenstände der Fahrgäste, insbesondere bei Entwendung, Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen.
Beförderung von Sachen und Tieren
Das Befördern von großen oder sperrigen Gegenständen ist nicht gestattet.Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder verbleiben auf dem Bahnsteig.
Hunde haben einen Maulkorb zu tragen und sind anzuleinen.
Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder –unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbedingungen der Parkeisenbahn kann ein Ausschluß von der Beförderung ohne Erstattung des Fahrpreises erfolgen.
Beschwerden
Beschwerden oder Forderungen gegen die Görlitzer Parkeisenbahn sind unverzüglich gegenüber dem Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V. schriftlich unter Angabe des Grundes, Datum und Uhrzeit geltend zu machen.
Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V.
An der Landskronbrauerei 118 02826 Görlitz
Görlitz, den 23.Februar 2005