Beitragsordnung
des Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V.
§ 1 Höhe der Beiträge
1. Es ist folgender Mindestbeitrag pro Jahr zu entrichten:
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2. | a) | Jedem Mitglied steht es frei, einen höheren Beitrag zu entrichten. |
b) | In Härtefällen kann der Vorstand, auf Antrag, den Beitrag ermäßigen oder erlassen. | |
c) | Unternehmen, Institutionen und Gesellschaften können den Beitrag auch mit Sachleistungen und Sachwerten abgelten. |
3. Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.
§ 2 Zahlungsfristen
1. | Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils bis zum 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. |
2. |
Der Beitrag für das erste Jahr wird in voller Höhe entrichtet, auch wenn die Mitgliedschaft mitten im Jahr beginnt. |
§ 3 Zahlungsarten
Der Beitrag kann gezahlt werden durch:
- Überweisung auf das Vereinskonto der Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn
- Einsenden eines Verrechnungsschecks
- Bareinzahlung beim Vorstand
Bankverbindung:
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG
IBAN: DE 46 8559 1000 4530 5933 00
BIC: GE NO DE F1 GR1
BIC: GE NO DE F1 GR1